§1 Ausbildungsziel und Teilnehmer
Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. aus. Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung. Die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Flugkursen beträgt 5 Personen.
§2 Ausbildung
Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule. Der Flugschüler ist verpfl ichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.
§3 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Kurs kann auf unserer Homepage, auch per e-mail, oder direkt im Shop erfolgen. Mit der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von 50% der Kursgebühr je nach gebuchtem Kurs fällig, die 10 Tagen vor Kursbeginn bei der Flugschule eingegangen sein müßen. Wird die gebuchte Ausbildung während eines Zeitraumes von 15 Monaten ab Ausbildungsbeginn vom Schüler nicht vollständig in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung. Dies gilt nicht, wenn der Schüler eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit der Flugschule getroffen hat.
§4 Vergütungen
Die Vergütungen richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm. Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Nach Abschluss der erforderlichen Ausbildungsflüge werden Kurswiederholungen sowie Nachschulungen nach Kursabschluss pro Flug berechnet.
§5 Kündigung durch den Flugschüler
Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis zwei Wochen vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, in diesem Fall wird die Anmeldegebühr zur Deckung der enstandenen Verwaltungskosten einbehalten, eine Rückerstattung ist nicht möglich! Wird ab 7 Tage vor Kursbeginn vom Flugschüler gekündigt, wird das als Kündigung betrachtet und die gesamte Kursgebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten einbehalten. Erscheint der Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung betrachtet und die Kursgebühr Deckung der entstandenen Unkosten einbehalten. Um dies zu vermeiden, kann der Schüler eine Ersatzperson senden, die an seiner Stelle den Kurs besucht, diese ist mind. 3 Tage vor Kursbeginn zu benennen.
§6 Kündigung durch die Flugschule
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen. In diesem Fall wird die Kursgebühr zur Deckung der enstandenen Verwaltungskosten einbehalten, eine Rückerstattung ist nicht möglich.
§7 Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Der Schüler kann auf Wunsch eine Unfall und eine Bergungskostenversicherung in der Flugschule abschließen. Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers. Flugschüler die eine eigene Ausrüstung erwerben verpflichten sich umgehend selbst eine Fluggeräte Haftpflichtversicherung abzuschließen, Vordrucke sind bei uns erhältlich.
§8 Geräte der Flugschule und Haftung des Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die
Neubeschaffung berechnet. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden. Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind die Kosten hierfür vom Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.
§ 9 Haftung der Flugschule
Die Flugschule haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Termine
Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler; es kann nur zu einem anderen Termin weitergeschult werden.
§ 11 Flugtickets für Tandemflüge
Das Flugticket berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Tandemflug ohne dass weitere Kosten anfallen. Das Ticket behält seine Gültigkeit für 24 Monate nach Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt es. Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart werden. Bei Verlust des Tickets erfolgt keine Erstattung/Beförderung. Bergfahrten sind nie im Ticketpreis enthalten!
§ 12 Fortbildungen, Seminare
Bei Fortbildungen und Seminaren, die bei der Flugschule gebucht werden, wird mit der Anmeldung eine
Anmeldegebühr / Anzahlung von Euro 150,00 fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Erst mit Eingang der Anmeldegebühr / Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und kann eine Platzreservierung erfolgen. Bei Rücktritt muss ein Teil der Kurskosten einbehalten werden, um die Bearbeitungskosten der Flugschule zu decken, gestaffelt wie folgend: bis 60 Tage vor Beginn: 50% der Anmeldegebühr bis 15 Tage vor Beginn: 80% des Kurspreises ab 8 Tage vor Beginn: 100% des Kurspreises Unsere Seminare/Forbildungskurse (z.B. Thermikseminar) dienen als Trainingsflüge mit dem Ziel den unbeschränkten Luftfahrerschein (B-Schein) zu erwerben. Für Teilnehmer, die die B-Lizenz bereits besitzen, sind diese Trainingsflüge geeignet, um das Erlernte aufzufrischen. Die Flüge finden ausschließlich in unseren Fluggeländen statt in der wir auch ausbilden.
§ 13 Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.
§ 14 Gültigkeit der AGB´s
Es gelten immer die neuesten AGB´s wie hier ersichtlich, ältere Versionen verlieren bei Änderung ihre Gültigkeit!



